Weltnaturerbe Wattenmeer

 

Am 26.06.2009 hat die UNESCO das Wattenmeer als grenzüberschreitendes Weltnaturerbe anerkannt. Grenzüberschreitend deshalb, weil neben dem niedersächsischen und dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer-Nationalpark auch das niederländische Wattenmeer zum Weltnaturerbe gehört. Die Gesamtfläche beträgt ca. 10.000 km².

Weltweit wurden von der UNESCO bisher nur knapp 200 Stätten zu Weltnaturdenkmälern ernannt. Aus dieser Sicht steht der Nationalpark Wattenmeer auf einer Stufe mit Naturwundern wie zum Beispiel dem Great Barrier Reef vor Australien, dem Grand Canyon in den USA oder dem Serengeti-Nationalpark im afrikanischen Tansania.

Bereits seit dem 01.01.1986 ist das niedersächsische Wattenmeer "Nationalpark" und somit nach dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer das zweitgrößte deutsche Schutzgebiet in Deutschland.

Die Gesamtfläche beträgt ca. 2777 km² welche sich wie folgt zusammensetzen:

Ein wesentlicher Bestandteil sind die drei Schutzzonen des niedersächsischen Wattenmeers:


Die Ruhezone

Diese Zone dient vorrangig dem Schutz von Tieren & Pflanzen. Das Betreten ist nur auf den ausgewiesenen Wegen für Wanderer, Reiter und Radfahrer erlaubt. Somit ist die Möglichkeit gegeben die Natur zu beobachten und zu genießen ohne sie zu zerstören. ( In der Karte rot dargestellt )

Die Zwischenzone
Zum Schutz des typischen Landschaftsbildes wurde die Ruhezone eingerichtet. Das freie Betreten der Zwischenzone ist möglich. Jedoch soll, wie auch in der Ruhezone, aus diesem Bereich nichts mitgenommen bzw. Abfälle etc. weggeworfen werden. ( In der Karte blau dargestellt )

Die Erholungszone
Die Erholungszone dient zur Nutzung für Ruhe- und Erholungssuchende Menschen sowie dem Kurbetrieb. Motorgetriebene Fahrzeuge sind nicht gestattet. Ferner sind die von Ort zu Ort variierenden Regelungen einzuhalten. ( In der Karte gelb dargestellt )

Watt

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Nationalpark Wattenmeer ( Niedersachsen )
Bildrechte: Nationalparkverwaltung niedersächsisches Wattenmeer