Am 26.06.2009 hat die
UNESCO das Wattenmeer als
grenzüberschreitendes Weltnaturerbe anerkannt. Grenzüberschreitend deshalb, weil
neben dem niedersächsischen und dem schleswig-holsteinischen
Wattenmeer-Nationalpark auch das niederländische Wattenmeer zum Weltnaturerbe
gehört. Die Gesamtfläche beträgt ca. 10.000 km².
Weltweit wurden von der UNESCO bisher nur knapp 200 Stätten zu Weltnaturdenkmälern ernannt. Aus dieser Sicht steht der Nationalpark Wattenmeer
auf einer Stufe mit Naturwundern wie zum Beispiel dem Great Barrier Reef vor
Australien, dem Grand Canyon in den USA oder dem Serengeti-Nationalpark im
afrikanischen Tansania.
Bereits seit dem 01.01.1986 ist das niedersächsische Wattenmeer "Nationalpark"
und somit nach dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer das zweitgrößte deutsche
Schutzgebiet in Deutschland.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 2777 km² welche sich wie folgt zusammensetzen:
Wattfläche ca. 1368 km² ( ca. 136.800 Hektar )
Permanente Wasserfläche ca. 1220 km² ( ca. 122.000 Hektar )
Landflächen ( Inseln und Küste ) ca. 189 km² ( ca. 18.900 Hektar )
Ein wesentlicher Bestandteil sind die drei Schutzzonen des niedersächsischen Wattenmeers:
Ruhezone mit ca. 1686 km² ( ca.168.600 Hektar )
Zwischenzone mit ca. 1073 km² ( ca. 107.300 Hektar )
Erholungszone ca. 17 km² ( ca. 1.700 Hektar )
Die Ruhezone
Diese Zone dient vorrangig dem Schutz von Tieren & Pflanzen. Das Betreten ist
nur auf den ausgewiesenen Wegen für Wanderer, Reiter und Radfahrer erlaubt.
Somit ist die Möglichkeit gegeben die Natur zu beobachten und zu genießen ohne
sie zu zerstören. ( In der Karte rot dargestellt )
Die Zwischenzone
Zum Schutz des typischen Landschaftsbildes wurde die Ruhezone eingerichtet. Das
freie Betreten der Zwischenzone ist möglich. Jedoch soll, wie auch in der
Ruhezone, aus diesem Bereich nichts mitgenommen bzw. Abfälle etc. weggeworfen
werden. ( In der Karte blau dargestellt )
Die Erholungszone
Die Erholungszone dient zur Nutzung für Ruhe- und Erholungssuchende Menschen
sowie dem Kurbetrieb. Motorgetriebene Fahrzeuge sind nicht gestattet. Ferner
sind die von Ort zu Ort variierenden Regelungen einzuhalten. ( In der Karte
gelb dargestellt )
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Bildes

Bildrechte:
Nationalparkverwaltung niedersächsisches Wattenmeer